Was ist aktuell zu beachten?

Auf was muss man im Moment denn nun eigentlich genau achten, wenn man zum Training im Hallenbad will?

Für den Zutritt zu allen Hallenbädern gilt nach der aktuellen nds. Verordnung 2Gplus.

Das bedeutet, dass entweder eine Zweifachimpfung plus tagesaktueller Test vorliegen muss oder man bereits „geboostert“ sein muss. Als geboostert gelten nach der Verordnung aktuell Personen,
– die bereits dreifach geimpft sind oder
– die zweifach geimpft sind und einen Genesenenstatus (nicht älter als 3 Monate) erbringen können oder
– die eine Impfung mit Johnson&Johnson und zusätzlich zwei Auffrischungsimpfungen erhalten haben.

Und was ist mit den Kindern?

Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre ist der tägliche Schnelltest für den Schulbesuch aktuell noch ausreichend für den Besuch des Trainings.

Wie weise ich meinen Impfstatus nach?

Der 2Gplus-Nachweis ist vor dem Betreten des Bades gegenüber dem Trainer zu erbingen! Der Nachweis der Dreifachimpfung oder der Zweifachimpfung plus Genesung erfolgt einmalig. Sportler, weder dreifach geimpft oder zweifach geimpft und genesen sind, müssen vor jedem Training (vor Betreten des Bades) einen Testnachweis erbringen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Ohne erbrachten Nachweis ist die Teilnahme am Training unzulässig.

Darf ich mit Schnupfen zum Training?

Zur Vermeidung von Ansteckungen sind Personen mit Erkältungssymptomen vom Training ausgeschlossen.

Muss man eine Mund-Nase-Bedeckung tragen?

Es gilt im gesamten Bad (auch in den Umkleiden) die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, diese darf nur zum Sporttreiben abgesetzt werden. Sportlern bis 13 Jahre ist es gestattet, statt der FFP2-Maske eine medizinische (OP-)Maske zu tragen.

Wie soll das denn in der Dusche gehen?

Zum Duschen darf die Mund-Nase-Bedeckung abgesetzt werden. Auf dem Weg vom Beckenrand bis zur Dusche muss der MNS getragen werden. Unmittelbar nach dem Duschen muss das Gesicht abgetrocknet und der MNS wieder aufgesetzt werden. Auch in der Umkleide ist der MNS zu tragen.

Und wann darf ich die Mund-Nase-Bedeckung wieder absetzen?

Nach dem Verlassen des Bades darf die MNS wieder abgesetzt werden.

Schon gewusst?

Die Mund-Nase-Bedeckung heißt so, weil sie auch die Nase vollständig bedecken soll.


In der Tat ist das etwas kompliziert, aber zur Aufrechterhaltung unseres Trainingsbetriebes nehmen wir diese Herausforderung durchaus an. Unsere Trainer am Beckenrand nehmen aktuell für alle Sportler in Kauf, dass sie während des gesamten Aufenthaltes im Bad am Beckenrand eine FFP2-Maske tragen müssen. Da sollte es für alle, die das Training besuchen, selbstverständlich sein, sich an alle Regeln zu halten, damit wir weiterhin trainieren können.