2Gplus-Regel in städtischen Hallenbädern ab 1.12.2021

Die Stadt Hannover hat die Vereine darüber informiert, dass ab Mittwoch 1. Dezember der Zutritt zu den städtischen Hallenbädern sowie im SLZ nur noch unter Einhaltung der 2Gplus-Regel (geimpft oder genesen mit zusätzlichem Testnachweis) möglich sein wird.

Mit Wirkung vom Samstag 4. Dezember besteht für Personen, die bereits eine Boosterimpfung erhalten haben, keine Testpflicht mehr.

Als geboostert gelten Personen, die
– dreifach geimpft sind,
– den Einmalimpfstoff Johnson&Johnson sowie zusätzlich eine weitere Impfung erhalten haben,
– die zweifach geimpft sind und einen Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate) erbringen können.

Es gilt ab Betreten des Bades bis zum Beckenrand und vom Beckenrand bis zum Verlassen des Bades die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Mund-Nase-Bedeckung darf nur zur Sportausübung abgesetzt werden.

Ausgenommen von der 2Gplus-Regelung sind alle Aktiven bis 17 Jahre. Sportler bis 13 Jahre müssen mindestens eine textile Mund-Nase-Bedeckung tragen, ab 14 Jahre besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske!

Diese Regelung gilt für alle Mitglieder, die in einem der städtischen Bäder oder im SLZ schwimmen. Sofern noch nicht geschehen, ist der Impf-/Genesenennachweis beim jeweiligen Trainer zu erbringen. Der Testnachweis (nicht älter als 24 Std.) ist jeweils vor Betreten des Bades vor Trainingsbeginn beim jeweiligen Trainer zu erbringen.

Es ist nicht mehr möglich, Kinder in die Umkleide zu begleiten sowie die Tribüne des Stadionbades von der Eingangshalle aus zu betreten und sich dort aufzuhalten!

Das Zugang zum Funsport-Bistro ist unter 2G möglich, die Kontrolle der Nachweise erfolgt dort.

Wir bitten alle Mitglieder um Einhaltung der Vorgaben, damit der Trainingsbetrieb auch weiterhin aufrecht erhalten werden kann.